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Arbeitsschutzprämie der BG BAU: Staubschutz clever fördern lassen

  • 25. Feb.
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 5 Tagen

Staub gehört auf vielen Baustellen zum Alltag – gesund ist er jedoch keineswegs. Insbesondere beim Schleifen, Bohren, Fräsen oder Trennen entstehen große Mengen feiner Partikel, die vor allem im Innenausbau und bei Sanierungen zu einer erheblichen Belastung werden können.


Staubschutz ist daher kein „Nice-to-have“, sondern ein zentraler Baustein für Gesundheitsschutz, Qualität und Professionalität. Mit der Arbeitsschutzprämie der BG BAU können Betriebe in staubarme, gesundheitsgerechte Arbeitsmittel investieren und sich einen Teil der Kosten erstatten lassen.


Mörtelstaub beim Befüllen einer Verputzmaschine – Schutzmaßnahmen für gesunde Baustellenbedingungen.

Warum Staubschutz auf der Baustelle so wichtig ist

Je nach Tätigkeit entstehen auf Baustellen unterschiedliche Staubarten: mineralische Stäube aus Beton, Estrich, Mörtel oder Putz, Holz- und Gipsstäube sowie besonders feine Partikel in geschlossenen Räumen. Eine dauerhafte Belastung kann Atemwegserkrankungen, Augenreizungen, Hautprobleme und langfristige gesundheitliche Schäden verursachen.


Hinzu kommen praktische Nachteile: mehr Reinigungsaufwand, mögliche Verzögerungen im Bauablauf und im ungünstigsten Fall unzufriedene Auftraggeber.


Was ist die Arbeitsschutzprämie der BG BAU?

Die Arbeitsschutzprämie ist eine freiwillige Förderung der BG BAU für Mitgliedsbetriebe, die in sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsmittel investieren. Wesentliche Voraussetzungen:

  • Förderberechtigt sind ausschließlich bei der BG BAU gemeldete Betriebe.

  • Gefördert werden nur Maßnahmen aus dem jeweils aktuellen Prämienkatalog.

  • Der Antrag muss in der Regel vor dem Kauf gestellt werden.

  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; die Entscheidung erfolgt im Einzelfall.


Maßgeblich sind stets die aktuell gültigen Richtlinien und Förderbedingungen der BG BAU.


Welche Staubschutz-Maßnahmen können gefördert werden?

Grundsätzlich fördert die BG BAU vorrangig technische Lösungen, die Staub direkt an der Entstehungsstelle erfassen oder die Belastung deutlich reduzieren. Ob ein konkretes Produkt prämienfähig ist, ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Prämienkatalog.


1. Staubarme Maschinen mit Direktabsaugung

Technische Maßnahmen haben Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung. Typische Beispiele sind Schleifgeräte mit integrierter Staubabsaugung, Mauernutfräsen mit Absaugaufsatz, Trenn- und Sägesysteme mit Direktabsaugung sowie Bohr- und Meißelgeräte mit Staubabsaugaufsatz.


Praxis-Tipp: Beim Kauf darauf achten, dass die technischen Anforderungen des Prämienkatalogs (z. B. Geräteeigenschaften, Systemkombinationen) erfüllt sind.


2. Bau-Entstauber und Absaugsysteme (Staubklasse M oder H)

Ein leistungsstarker Bau-Entstauber bildet die Basis für wirksamen Staubschutz. Dazu gehören Baustellenstaubsauger der Staubklasse M oder H, Geräte mit automatischer Filterabreinigung, integrierte Gerätesteckdosen zur Kopplung mit Elektrowerkzeugen sowie Vorabscheider für größere Staubmengen.


Entscheidend ist, dass Staubklasse, Filtertechnik und Leistungsfähigkeit zum Einsatzbereich und den Anforderungen der BG BAU passen.


3. Staubschutzwände und Abschottungssysteme

Bei Arbeiten in bewohnten oder bereits genutzten Gebäuden spielt die Begrenzung der Staubausbreitung eine große Rolle. Bewährt haben sich mobile Staubschutzwände, Staubschutztüren mit Reißverschluss, Unterdruckhaltegeräte sowie Folien- und Abschottungssysteme.


Die Förderfähigkeit richtet sich nach den konkret genannten Maßnahmen im aktuellen Prämienkatalog.


4. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

PSA ergänzt technische Maßnahmen, ersetzt sie jedoch nicht. Typische Beispiele sind partikelfiltrierende Atemschutzmasken (z. B. FFP2, FFP3), Schutzbrillen, Schutzanzüge oder Einweg-Schutzkleidung sowie Hautschutzprodukte.


Ob und in welchem Umfang PSA im Rahmen der Arbeitsschutzprämie gefördert wird, hängt von den jeweils gültigen Bedingungen ab.


5. Weitere ergonomische und sicherheitsrelevante Hilfsmittel

Teilweise werden auch Maßnahmen gefördert, die der körperlichen Entlastung oder der Unfallvermeidung dienen, z. B. Transport- und Lastenhilfen, mobile Arbeitsplattformen und Podestleitern sowie PSA gegen Absturz.


Auch hier gelten die jeweils aktuellen Fördervoraussetzungen der BG BAU.


So beantragst du die Arbeitsschutzprämie

Der Ablauf ist überschaubar, sollte aber strukturiert erfolgen:

  1. Prämienkatalog prüfen: Aktuelle förderfähige Maßnahmen und Anforderungen auf der Website der BG BAU einsehen.

  2. Antrag vor dem Kauf stellen: Grundsatz: erst beantragen, dann bestellen.

  3. Passende Produkte wählen: Vorgaben des Prämienkatalogs (Staubklasse, Leistung, Systemkomponenten) erfüllen.

  4. Rechnung und Nachweise einreichen: Nach dem Kauf Rechnung und ggf. weitere Unterlagen bei der BG BAU einreichen.

  5. Entscheidung abwarten: Die BG BAU prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung.


Das aktuelle Antragsformular ist direkt im Online-Angebot der BG BAU verfügbar. Ablauf ist überschaubar, sollte aber strukturiert erfolgen:


Warum sich Staubschutz wirklich lohnt

Staubarme Arbeitsweisen bieten mehrere Vorteile:

  • Gesündere und sicherere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte

  • Weniger Reinigungsaufwand auf der Baustelle und beim Kunden

  • Geringere Ausfallzeiten durch gesundheitliche Belastungen

  • Professionelles Erscheinungsbild gegenüber Auftraggebern

  • Nachhaltige Investition in Qualität, Image und Zukunftsfähigkeit des Betriebs


Mit der Arbeitsschutzprämie der BG BAU lassen sich die Kosten für moderne Staubschutzlösungen spürbar reduzieren.


Geräteliste fürs Stuckateurhandwerk: Kostenloser Download

Du möchtest wissen, welche Geräte für das Stuckateurhandwerk konkret prämienfähig sein können? Eine Übersicht relevanter Gerätekategorien und Staubschutzlösungen für Stuckateure steht auf Anfrage als kostenloser Download bereit.


→ Liste anfordern:


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Haftungsausschluss

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen fachlichen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Förder- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils aktuellen Richtlinien, Satzungen und Förderbedingungen der BG BAU.


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